Achtung: Gravierende Änderungen für Immobilienbesitzer drohen ab dem 01.01.2023 bei der Übertragung einer Immobilie
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine drastische Erhöhung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer für viele Immobilien vor. Für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen dürfte ein Anstieg leicht bei 20-30% liegen.
Grund: Das Bewertungsgesetz soll geändert wie folgt geändert werden:
Ertragswertverfahren:
Bei vermieteten Immobilien ist zum einen eine Begrenzung der abziehbaren Bewirtschaftungskosten geplant. Weniger Abzug bedeutet dann einen höheren steuerlichen Wert. Zum anderen sollen die Liegenschaftszinsen angepasst werden. Für Regionen, in denen Liegenschaftszinsen fehlen, soll eine Herabsetzung von bisher 5% auf neu 3,5% erfolgen. Dies führt zu einem geringeren Abzug vom Rohertrag und im Ergebnis zu einer höheren Bewertung, sprich höheren Steuern.
Sachwertverfahren:
Bei eigengenutzten Immobilien werden die Wertzahlen an das aktuelle Marktniveau angepasst. Eine mögliche Erhöhung von 1,0 auf 1,3 entspricht einem Anstieg des Wertes um 30%. Es drohen erhebliche Steigerungen durch die Anhebung auf das Niveau der stark gestiegenen Immobilienpreise der letzten Jahre.
Empfehlung:
Ziehen Sie von daher Ihre angedachte Übertragung bis zum 31.12.2022 vor und sichern Sie sich noch die geltenden günstigeren Bewertungsansätze.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine drastische Erhöhung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer für viele Immobilien vor. Für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen dürfte ein Anstieg leicht bei 20-30% liegen.
Grund: Das Bewertungsgesetz soll geändert wie folgt geändert werden:
Ertragswertverfahren:
Bei vermieteten Immobilien ist zum einen eine Begrenzung der abziehbaren Bewirtschaftungskosten geplant. Weniger Abzug bedeutet dann einen höheren steuerlichen Wert. Zum anderen sollen die Liegenschaftszinsen angepasst werden. Für Regionen, in denen Liegenschaftszinsen fehlen, soll eine Herabsetzung von bisher 5% auf neu 3,5% erfolgen. Dies führt zu einem geringeren Abzug vom Rohertrag und im Ergebnis zu einer höheren Bewertung, sprich höheren Steuern.
Sachwertverfahren:
Bei eigengenutzten Immobilien werden die Wertzahlen an das aktuelle Marktniveau angepasst. Eine mögliche Erhöhung von 1,0 auf 1,3 entspricht einem Anstieg des Wertes um 30%. Es drohen erhebliche Steigerungen durch die Anhebung auf das Niveau der stark gestiegenen Immobilienpreise der letzten Jahre.
Empfehlung:
Ziehen Sie von daher Ihre angedachte Übertragung bis zum 31.12.2022 vor und sichern Sie sich noch die geltenden günstigeren Bewertungsansätze.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich,
Ihr Beraterteam Schenken & Vererben