Schenken & Vererben
Unsere Verbindung – Ihr Mehrwert
Wir, das Beraterteam „Schenken & Vererben“ unterstützen Sie vollumfänglich, wenn es um die Themen Erbschaft, Schenkung, Testament und Überlassung von Immobilien geht. Mit unseren hochqualifizierten und spezialisierten Partnern/Berufskollegen erarbeiten wir mit Ihnen kompetente Lösungen zu Ihrem Anliegen und begleiten Sie gerne während der gesamten Laufzeit.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine Erstberatung*.

Jens Mascher
Diplom Kaufmann
Bankkaufmann
Steuerberater

Joachim Schlichtig
Fachanwalt für Erbrecht
Besprechungen sind in unseren Büros in Herrsching, Germering bei München und Bad Wörishofen möglich.
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Erbschaft

Wissenswertes
Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle und rechtliche Vorsorge. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass bei Bedarf jemand Ihrer Wahl Ihre Angelegenheiten regelt.
Eine Betreuungsverfügung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Wünsche im Hinblick auf medizinische Behandlungen und Ihre finanziellen Angelegenheiten zu schützen. Es kann auch Ihren Angehörigen Zeit und Stress ersparen, Entscheidungen im Namen Ihrer Person zu treffen.
Wenn Sie sich für eine Betreuungsverfügung interessieren, ist es wichtig, sich umfassend beraten zu lassen und die Verfügung rechtsgültig und klar zu formulieren. Machen Sie jetzt einen Schritt in Richtung finanzieller und rechtlicher Vorsorge mit einer Betreuungsverfügung.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Erbschaftssteuer kann ein komplexes und stressiges Thema sein, muss es aber nicht. Eine gute Planung kann helfen, Ihre Steuerlast zu reduzieren und Ihre Erbschaft optimal zu gestalten.
In Deutschland gibt es Freibeträge und andere Steuervorteile, die Sie nutzen können, um Ihre Erbschaftsteuerlast zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, sich von einem Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Regeln und Vorschriften verstehen und anwenden.
Eine frühzeitige Planung kann Ihnen Zeit und Geld sparen und Ihnen helfen, Ihre Erbschaft zu schützen. Lassen Sie sich jetzt von einem Experten beraten und vermeiden Sie übermäßige Erbschaftssteuern.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Ein Pflichtteilsanspruch kann eine wichtige finanzielle Sicherheit für Ihre Familie darstellen, kann aber auch komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Es ist wichtig, sich von Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen geschützt sind.
Ein Pflichtteilsanspruch kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Sicherheit im Falle des Todes eines Familienmitglieds zu gewährleisten. Es kann auch Ihnen und Ihren Angehörigen Zeit und Stress ersparen, indem es klare Regelungen für den Verbleib Ihrer Erbschaft festlegt.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Unsere Leistungen für Sie
Prüfung Steuerpflicht in Deutschland
Berechnung aller Wertansätze des Nachlassvermögens
Umsetzung gesetzliche Erbfolge oder Testamentsregelung bei Erstellung Erbschaftsteuererklärungen
Prüfung Vorschenkungen
Berechnung Pflichtteilsanspruch
Berechnung Zugewinnausgleichsanspruch
Erstellung Erbschaftsteuererklärung pro Erbanfall in DATEV
Bearbeitung Rückfragen Finanzämter
Prüfung Grundlagenbescheid über Festsetzung Grundbesitzwert (gegebenenfalls Einlegen Einspruch), nur falls Immobilie im Nachlass
Prüfung Erbschaftsteuerbescheid (gegebenenfalls Einlegen Einspruch)
Berechnung Gleichstellungsgelder
Prüfung Erbausschlagung
Unterlassene Abgabe Erbschaftsteuererklärung
- Selbstanzeigeberatung durch Erstellung und Nachreichung Erbschaftsteuererklärung
- Beratung bei Berichtigungen im Falle von unvollständiger oder fehlerhaft erstellter Steuererklärung
- Vertretung Erbe bei Einleitung Steuerstrafverfahren
Nachlassabwicklung
Mediation bei streitigen Erbengemeinschaften
Vermögensanlage nach Erbschaft
Richtiger Umgang rund um eine geerbte Immobilie
Erbteilskaufverträge, Ausschlagungserklärungen, Erb- und Pflichtteilsverzichte
Ehe-und Erbverträge
Erstellung und Pflege eines sog. Notfallordners
Schenkung
(vorweggenommene Erbfolge)

Wissenswertes
Schenken Sie Ihren Liebsten ohne Steuern zu zahlen. Mit dem Freibetrag für Schenkungen in Deutschland können Eltern bis zu € 400.000 innerhalb von 10 Jahren pro Elternteil an ihre Kinder übertragen. Überraschen Sie Ihre Familie jetzt mit einer großzügigen Schenkung und genießen Sie das gute Gefühl, ohne finanzielle Belastung zu schenken und unter dem Blickwinkel, dass Ihre Kinder zukünftig versorgt sind. Schenkungen an Ehepartner sind unter Umständen je nach Gestaltung sogar völlig steuerfrei (Familienheimregelung). Nutzen Sie jetzt die Chance und schenken Sie mit Freude.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Sichern Sie Ihre Schenkung mit einem rechtsgültigen Vertrag. Mit einem Schenkungsvertrag oder notariellem Überlassungsvertrag legen Sie die Bedingungen Ihrer Schenkung fest und vermeiden zukünftige rechtliche Probleme. Übertragen Sie rechtzeitig Ihr ganzes Vermögen oder nur einen Teil Ihres Vermögens und schützen Sie sich und Ihre Liebsten. Ein korrekt vereinbarter Schenkungsvertrag gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Schenkung rechtmäßig und nach Ihren Wünschen übertragen wird.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Schenken Sie ohne steuerliche Belastung. Mit dem Freibetrag für Schenkungen in Deutschland können Eltern bis zu € 400.000 innerhalb von 10 Jahren pro Elternteil an ihre Kinder übertragen. Schenkungen an Ehepartner sind unter Umständen je nach Gestaltung sogar völlig steuerfrei (Familienheimregelung). Je nach Gestaltung kann bei Überlassungen die Schenkungsteuer vermieden werden, sogar ohne Verbrauch der Steuerfreibeträge. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen Regelungen bei Schenkungen und schenken Sie ohne dass Sie sich Gedanken über die Schenkungsteuer machen müssen.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Unsere Leistungen für Sie
Erarbeitung steueroptimierte Verteilung Vermögen auf Ehepartner und Kinder
(i.d.R. in Zusammenarbeit mit Fachanwalt für Erbrecht)Prüfung Steuerpflicht in Deutschland
Unterlassene Abgabe Schenkungsteuererklärung
- Selbstanzeigeberatung durch Erstellung und Nachreichung Schenkungsteuererklärung
- Beratung bei Berichtigungen im Falle von unvollständiger oder fehlerhaft erstellter Steuererklärung
- Vertretung Beschenkter bei Einleitung Steuerstrafverfahren
Erarbeitung oder Prüfung Überlassungsvertrag Schenkung
Schenkung rund um Behinderte
Schenkungsrechtliche Beratungen
Güterstandsschaukel
Kettenschenkung
Erstellung Schenkungsteuererklärung in DATEV
Simulation Schenkungsteuer vorab
Testament

Wissenswertes
Sehr oft in der Praxis ist das Berliner Testament verbreitet, wonach beim Erbfall des erstversterbenden Ehegatten das Vermögen auf den überlebenden Ehegatten übergeht. Die Kinder haben nur einen Pflichtteilsanspruch, es sei denn hierüber wurde ein Verzicht vereinbart. Erst beim Ableben des überlebenden Ehegatten geht das Gesamtvermögen auf die Kinder über.
Problem hierbei ist jedoch, dass die steuerlichen Freibeträge der Kinder auf den ersten Erbfall verloren gehen. Von daher ist das Berliner Testament steuerlich nicht zu empfehlen. Hier gibt es deutlich bessere Gestaltungsmöglichkeiten.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Ein Testament ist ein rechtsgültiger Wille, der angibt, wer Ihr Vermögen erben soll, wenn Sie versterben. Geben Sie Ihren Wünschen eine Stimme und schreiben Sie Ihr Testament. Egal ob Sie Ihr Vermögen an Familienmitglieder, Freunde oder wohltätige Organisationen vererben möchten – ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle darüber, wer Ihr Vermögen erbt. Verfassen Sie jetzt Ihr Testament und sichern Sie die Zukunft Ihrer Liebsten.
Wenn Sie bereits ein Testament verfasst haben, macht es Sinn, dieses durch einen Fachanwalt für Erbrecht überprüfen und ggfs. anpassen zu lassen an mögliche neue Konstellationen.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Ein Testament kann innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Verfassers angefochten werden. Um ein Testament anzufechten, muss der Erbe Klage beim zuständigen Nachlassgericht einreichen.
Haben Sie das Gefühl, dass ein Testament nicht gerecht ist, nicht den Willen des Verfassers dargibt oder gegen das Gesetz verstößt? Ein angefochtenes Testament kann den Willen des Verfassers ändern und das Erbe neu verteilen. Schützen Sie Ihre Interessen als Erben.
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Der Erbe oder die Erben haben die Option, ihr Erbe auszuschlagen. Dies macht z.B. Sinn, wenn die Nachlassverbindlichkeiten die Aktivwerte übersteigen. Aber auch in anderen Konstellationen macht eine Ausschlagung als Gestaltung steuerlich durchaus Sinn.
Die Ausschlagung muss grds. binnen sechs Wochen ab Kenntnisnahme der Erbschaft durch den Erben beim zuständigen Nachlassgericht schriftlich angezeigt werden.
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Unsere Leistungen für Sie
Testamentsgestaltungen
Vermächtnisgestaltungen
Testamentsvollstreckung
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Nachlassbetreuer / Nachlasspflegschaft
Vorsorgeplanung
Finanzierungsberatung wegen Zahlung Erbschaftsteuer oder Pflichtsteilsansprüche oder Gleichstellungsgelder
Risikoabsicherung Todesfall
Testamentsgestaltungen für Erblasser und Ehepartner
Testamentsgestaltungen für Erben
Überlassung von Immobilien

Wissenswertes
Mit der Nießbrauchsgestaltung unentgeltliches Wohnrecht auf Lebzeiten können Sie weiter von den Vorteilen einer Immobilie profitieren, ohne Eigentümer zu sein.
Oder Sie sichern sich Ihre Altersvorsorge mit einem Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie. Nutzen Sie lebenslang die Mieterträge, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren oder für Ihre Zukunft weiter zu sparen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung bei der Auswahl und Übertragung einer Immobilie gegen Nießbrauchsverpflichtungen. Lassen Sie sich dabei begleiten, wie Sie Ihre finanzielle Sicherheit durch den Nießbrauch an einer Immobilie erhöhen können.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre eigengenutzte Immobilie zu Lebzeiten im Alter zu beleihen. Der Teilverkauf wird über eine Grundschuld zu Gunsten des Käufers verbrieft. Der Verkaufspreis erfolgt entweder gegen Einmalzahlung oder gegen eine lebenslange Leibrente. Damit sichern Sie sich Ihre Liquidität im Alter und können sich sorgenfrei Wünsche erfüllen und zugleich Ihre Immobilie wie gewohnt weiterhin eigennutzen.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Hier unterscheidet man zum einen die sog. Verkehrswert-Bewertung Ihrer Immobilie, um einen realen Verkaufspreis am Markt zu erzielen. Wir arbeiten hier mit qualifizierten Gutachtern oder Immobilienmaklern zusammen, die Ihnen eine genaue und zuverlässige Marktpreisbewertung Ihrer Immobilie liefern können.
Sie können sicher sein, dass Sie eine objektive Einschätzung erhalten, die auf den aktuellen Marktbedingungen, der Lage und der Eigenschaften Ihrer Immobilie an anderen Faktoren basiert.
Daneben gibt es die Bewertung Ihrer Immobilie nach den schenkungs- oder erbrechtlichen Regelungen i.S.d. Bewertungsgesetzes (BewG).
Diese speziellen Bewertungsverfahren weichen deutlich von der Verkehrswert-Bewertung ab und finden immer dann zwingende Anwendung durch das Finanzamt, wenn Sie Ihre Immobilie verschenken oder vererben. Hier erstellt unser Steuerberater mit Schwerpunkt Schenkungsteuer- und Erbschaftsteerrecht eine gesonderte Berechnung über den sog. Grundbesitzwert Ihrer Immobilie, also den Wertansatz der Schenkung oder Erbschaft aus dieser sich dann die Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer ergibt.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Diese Regelungen ermöglichen Familien, ihr eigengenutztes Haus oder Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen aus der Steuerpflicht zu nehmen, m.a.W. eine steuerfreie Übertragung zu ermöglichen. Beim Ehegatten gilt dies sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall. Bei Kindern kommt die Befreiung nur im Todesfall der Eltern zur Anwendung. Hier sind jedoch die einzelnen Voraussetzungen zu beachten. Dies kann für Familien mit eingeschränktem Einkommen von großem Vorteil sein, da sie dadurch finanziell entlastet werden. Durch die Steuerbefreiung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Eigenheim nicht veräußert werden muss, um die Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer entrichten zu müssen. Über die genauen Voraussetzungen zur Erfüllung der Steuerbefreiung berät Sie gerne unser Steuerberater mit Schwerpunkt Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftsteuerrecht.
Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.
Unsere Leistungen für Sie
Prüfung Steuerbefreiung
Manuelle Berechnung schenkungsteuerlicher Wertansatz einer Immobilie (sog. Grundbesitzwert)
Manuelle Berechnung Kapitalwert pro Nießbrauchsverpflichtung
Prüfung und Erfassung von Vorschenkungen
Simulation Schenkungsteuer pro Überlassungsvorgang
Steuerliche Prüfung Überlassungsvertrag
Erstellung Schenkungsteuererklärung pro Überlassung in DATEV
Bearbeitung Rückfragen Finanzämter
Prüfung Grundlagenbescheid über Festsetzung Grundbesitzwert (gegebenenfalls Einlegen Einspruch)
Prüfung Schenkungsteuerbescheid (gegebenenfalls Einlegen Einspruch)
Überlassung von Betriebsvermögen (Firma, Firmenanteil)
- Erstellung Kurzgutachten Berechnung steuerlicher Unternehmenswert
- Prüfung Steuervergünstigungen Übertragung von Betriebsvermögen §§13a, 13b ErbStG
Beurkundungen jeder Art, u.a. Überlassungsvertrag
Erstellung Verkehrswertgutachten Immobilie über Bausachverständigen
Mittelbare Grundstücksschenkung
Familienheimschaukel
Gründung Familienpoolgesellschaft
Unser Beraterteam
„Schenken & Vererben“