Die Überlassung von Immobilien ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, der sowohl zu Lebzeiten als auch im Rahmen der Nachlassplanung erfolgen kann. Die Rechtsanwälte und Steuerberater des Beraterteams Schenken und Vererben beraten Sie, was die Überlassung von Immobilien bedeutet, wie sie abläuft, welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
Was ist die Überlassung von Immobilien?
Die Überlassung von Immobilien bezieht sich auf die Weitergabe des Eigentums an einer Immobilie von einem Eigentümer (Schenker) an einen neuen Eigentümer (Beschenkter). Diese Übertragung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
- Schenkung: Bei einer Schenkung wird die Immobilie ohne Gegenleistung an den Beschenkten übertragen. Dies kann innerhalb der Familie, z. B. von Eltern an Kinder, erfolgen. Schenkungen können steuerliche Vorteile bieten, da Freibeträge genutzt werden können.
- Verkauf: Die Überlassung kann auch durch einen Verkauf erfolgen, bei dem der neue Eigentümer den Kaufpreis zahlt.
- Vorweggenommene Erbfolge: Die Überlassung zu Lebzeiten wird oft als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Hierbei wird das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die Erben übertragen, um die Nachlassverteilung zu regeln und Steuervorteile zu nutzen.
Wie ist der Ablauf der Überlassung von Immobilien?
Die Überlassung einer Immobilie erfordert einen notariell beurkundeten Übertragungsvertrag. Dieser enthält wichtige Informationen wie:
- Kontaktdaten der Beteiligten
- Grundbuchstand
- Grund der Überlassung
- Gegenleistungen oder Auflagen
- Nutzungsrecht der Immobilie
- Erbrechtliche Regelungen
- Kostenübernahme
Die Auflassung, die durch die Beurkundung entsteht, ist die rechtsverbindliche Zusage des Eigentumsübergangs. Die endgültige Übertragung erfolgt nach der Grundbucheintragung.
Die Anwälte und Steuerberater des Beraterteams Schenken und Vererben unterstützen Sie ganzheitlich – online, telefonisch oder vor Ort in Bad Wörishofen oder Germering.
Was sind die steuerlichen Aspekte bei der Überlassung von Immobilien?
- Erbschaftsteuer: Durch eine vorweggenommene Erbfolge kann die Erbschaftsteuer reduziert werden, da die Erbmasse verringert wird.
- Pflichtteil: Der Pflichtteil ist eine finanzielle Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe. Eine Schenkung kann den Pflichtteil beeinflussen.
Was sind die Vor- und Nachteile der Überlassung von Immobilien?
Vorteile:
- Steuersparpotenzial: Schenkungen können Steuervorteile bieten.
- Nachlassplanung: Die Überlassung ermöglicht eine gezielte Nachlassplanung.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Klar geregelte Übertragung kann spätere Konflikte verhindern.
Nachteile:
- Verlust der Immobilie: Der Schenker verliert das Eigentum an der Immobilie.
- Gegenleistungen: Bei Schenkungen können Auflagen oder Gegenleistungen erforderlich sein.
Die Überlassung von Immobilien erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Beratung. Es ist wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und die Vor- und Nachteile abzuwägen.
Die Anwälte und Steuerberater des Beraterteams Schenken und Vererben unterstützen Sie ganzheitlich – online, telefonisch oder vor Ort in Bad Wörishofen oder Germering.
Was gilt es bei der Überlassung von Immobilien zu beachten?
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Checkliste ist. Es ist ratsam, professionelle Beratung einzuholen, um alle Aspekte der Überlassung zu berücksichtigen.
Die Anwälte und Steuerberater des Beraterteams Schenken und Vererben unterstützen Sie ganzheitlich – online, telefonisch oder vor Ort in Bad Wörishofen oder Germering.