Termin vereinbaren

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass zwischen den einzelnen Personen im Beraterteam keine Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft besteht. Die Beauftragung erfolgt getrennt über gesonderte schriftliche Bevollmächtigung samt Beratervertrag bzw. Honorarvereinbarung mit der jeweiligen Kanzlei (Auftragnehmer) nach Einzelfallbedarf des Auftraggebers. Ansprüche des Auftraggebers richten sich ausschließlich gegen die beauftragte Kanzlei (Auftragnehmer) und dessen eigene Berufshaftpflichtversicherung. Dies gilt auch haftungsrechtlich.