Schenkung

(vorweggenommene Erbfolge)

Schenkung - Beraterteam Schenken & Vererben

Wissenswertes

Schenken Sie Ihren Liebsten ohne Steuern zu zahlen. Mit dem Freibetrag für Schenkungen in Deutschland können Eltern bis zu € 400.000 innerhalb von 10 Jahren pro Elternteil an ihre Kinder übertragen. Überraschen Sie Ihre Familie jetzt mit einer großzügigen Schenkung und genießen Sie das gute Gefühl, ohne finanzielle Belastung zu schenken und unter dem Blickwinkel, dass Ihre Kinder zukünftig versorgt sind. Schenkungen an Ehepartner sind unter Umständen je nach Gestaltung sogar völlig steuerfrei (Familienheimregelung). Nutzen Sie jetzt die Chance und schenken Sie mit Freude.

Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.

Sichern Sie Ihre Schenkung mit einem rechtsgültigen Vertrag. Mit einem Schenkungsvertrag oder notariellem Überlassungsvertrag legen Sie die Bedingungen Ihrer Schenkung fest und vermeiden zukünftige rechtliche Probleme. Übertragen Sie rechtzeitig Ihr ganzes Vermögen oder nur einen Teil Ihres Vermögens und schützen Sie sich und Ihre Liebsten. Ein korrekt vereinbarter Schenkungsvertrag gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Schenkung rechtmäßig und nach Ihren Wünschen übertragen wird.

Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.

Schenken Sie ohne steuerliche Belastung. Mit dem Freibetrag für Schenkungen in Deutschland können Eltern bis zu € 400.000 innerhalb von 10 Jahren pro Elternteil an ihre Kinder übertragen. Schenkungen an Ehepartner sind unter Umständen je nach Gestaltung sogar völlig steuerfrei (Familienheimregelung). Je nach Gestaltung kann bei Überlassungen die Schenkungsteuer vermieden werden, sogar ohne Verbrauch der Steuerfreibeträge. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen Regelungen bei Schenkungen und schenken Sie ohne dass Sie sich Gedanken über die Schenkungsteuer machen müssen.

Das „Beraterteam Schenken und Vererben“ unterstützt Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erarbeitung steueroptimierte Verteilung Vermögen auf Ehepartner und Kinder
    (i.d.R. in Zusammenarbeit mit Fachanwalt für Erbrecht)

  • Prüfung Steuerpflicht in Deutschland

  • Unterlassene Abgabe Schenkungsteuererklärung

    • Selbstanzeigeberatung durch Erstellung und Nachreichung Schenkungsteuererklärung
    • Beratung bei Berichtigungen im Falle von unvollständiger oder fehlerhaft erstellter Steuererklärung
    • Vertretung Beschenkter bei Einleitung Steuerstrafverfahren
  • Erarbeitung oder Prüfung Überlassungsvertrag Schenkung

  • Schenkung rund um Behinderte

  • Schenkungsrechtliche Beratungen

  • Güterstandsschaukel

  • Kettenschenkung

  • Erstellung Schenkungsteuererklärung in DATEV

  • Simulation Schenkungsteuer vorab

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